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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Reisepass

           Informationen über Reisepass und die Gebühren

 Beantragung eines elektronischen Reisepasses (E-Passport) bei der Königlich
Thailändischen Botschaft in Berlin
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr (ausgenommen an den Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft)

(die Feiertage finden Sie hier).
Die Beantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  1. Wichtige Hinweise
    (1) Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass beträgt 4–6 Wochen ab dem Tag der Antragstellung bei der Königlich Thailändischen Botschaft. Ausgenommen hiervon ist der Notreisepass (Emergency Passport – EP) mit einer Gültigkeit von einem Jahr, der am Tag der Antragstellung ausgestellt werden kann.
    (2) Reisepässe werden mit einer Gültigkeit von 5 Jahren oder 10 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss daher stets ein neuer Reisepass beantragt werden. Ein Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit wird ausschließlich an Personen ausgestellt, die nach thailändischem Recht volljährig sind.
    (3) Der Antragsteller muss persönlich erscheinen, da ein Foto aufgenommen und Fingerabdrücke erfasst werden.
    (4) Für die Beantragung eines Reisepasses müssen keine Passfotos mitgebracht werden.
    (5) Um Schwierigkeiten bei Auslandsreisen zu vermeiden, wird empfohlen, einen neuen Reisepass mindestens sechs Monate vor Ablauf des bisherigen Reisepasses zu beantragen.
    (6) Es wird empfohlen, eine Kopie oder ein Foto der Datenseite des Reisepasses aufzubewahren, um diese bei Bedarf vorlegen zu können.
    (7) Falls Sie keinen Reisepass besitzen oder Ihr Reisepass weniger als sechs Monate gültig ist und Sie dringend nach Thailand zurückreisen müssen, können Sie ein Notreisedokument (Emergency Travel Document – ETD) beantragen. Dieses wird am Tag der Antragstellung ausgestellt und berechtigt ausschließlich zur Rückreise nach Thailand. 
  1. Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses
    Zum Schutz Ihrer Interessen und zur Vermeidung eines Missbrauchs Ihrer Daten durch Kriminelle können Sie online eine Anzeige erstatten unter: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html Bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an. Die per E-Mail erhaltene Anzeige ist anschließend dem Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses beizufügen. 
  1. Ausgabe des Reisepasses
    (1) Versand per Post – Die Botschaft sendet den neuen Reisepass an die vom Antragsteller angegebene Adresse in dem vom Antragsteller bereitgestellten Rückumschlag. Sollte der Reisepass nicht innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung eingegangen sein, kann unter der Telefonnummer 030 794810 und 030 79481111 (Montag bis Freitag, 14:00–17:00 Uhr) Rückfrage gehalten werden. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für den Verlust von Reisepässen während des Postversands.
    (2) Persönliche Abholung – Sie können Ihren Reisepass persönlich in der Botschaft von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 13:00 Uhr abholen, ausgenommen an den offiziellen Feiertagen der Botschaft. Bei der Abholung müssen Sie dem zuständigen Mitarbeiter den Zahlungsbeleg für die Reisepassgebühr, den alten Reisepass oder den Personalausweis vorlegen.
  1. Gebühren (nur Barzahlung möglich)
    (1) Gewöhnlicher Reisepass, gültig 5 Jahre: 35 Euro
    (2) Gewöhnlicher Reisepass, gültig 10 Jahre: 50 Euro
    (3) Notreisepass (Emergency Passport: EP), gültig 1 Jahr: 10 Euro
    (4) Notreisedokument (Emergency Travel Document: ETD): gebührenfrei
    (5) Eintragung in den Reisepass (Endorsement): 5 Euro pro Eintrag/Stempel 
  1. Kontakt
    Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
    Adresse: Lepsiusstraße 64–66, 12163 Berlin
    Tel.: 030 79 481 111 (Montag – Freitag, nur 14:00 – 17:00 Uhr)
    E-Mail: [email protected]

Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken 

Ablauf zur Beantragung eines Reisepasses 

Ablauf zur Beantragung eines elektronischen Reisepasses

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Schritt 1: Terminreservierung (Online-Terminbuchung)
Wenn Sie einen elektronischen Reisepass beantragen möchten, müssen Sie vorab einen Termin online buchen (bitte hier klicken). Eine Terminbuchung ist frühestens 60 Tage und spätestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin möglich.

Hinweise

  • Sollten bei der Online-Terminbuchung Probleme auftreten, können Sie sich telefonisch unter +49 (0) 30 79481 111 an die Königlich Thailändische Botschaft wenden (Montag bis Freitag, 14:00–17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Botschaft).
  • Antragsteller ohne Termin werden grundsätzlich nur in dringenden Ausnahmefällen berücksichtigt.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken. 

Schritt 2: Persönliche Antragstellung bei der Königlich Thailändischen Botschaft

Nach der Terminbuchung gemäß Schritt 1 müssen Sie persönlich zum vereinbarten Termin in der Königlich Thailändischen Botschaft erscheinen (Anschrift hier). Während Ihres Termins werden folgende biometrische Daten erfasst: Passfoto, Fingerabdrücke, Iris-Scan und Unterschrift. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Dokumentenliste hier) sowie die Gebühr in bar mit (Gebührenübersicht hier).

Die Botschaft bietet den Passservice montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr an, ausgenommen an Feiertagen und dienstfreien Tagen der Botschaft.

Wenn Sie Ihren neuen Reisepass per Post erhalten möchten, bringen Sie bitte zusätzlich einen gepolsterten A5-Umschlag, der mit Briefmarken im Wert von 4,15 Euro frankiert und mit Ihrer Anschrift versehen ist, zum Termin mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken.

Schritt 3: Abholung des Reisepasses
Ihr Antrag wird zur Prüfung und Ausstellung des Reisepasses an das thailändische Außenministerium in Thailand weitergeleitet. Nach der Produktion wird der neue Reisepass über den diplomatischen Kurier an die Königlich Thailändischen Botschaft übersandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Sie können Ihren neuen Reisepass auf zwei Arten erhalten:

  1. Zustellung per Post
    Der neue Reisepass wird an die von Ihnen angegebene Anschrift mit dem beim Antrag eingereichten und selbst adressierten Rückumschlag versandt. Sollten Sie Ihren Reisepass nicht innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Königlich Thailändischen Botschaft unter +49 (0) 30 79481 111 (Montag bis Freitag, 14:00–17:00 Uhr). Die Königlich Thailändische Botschaft übernimmt keine Haftung für den Verlust eines Reisepasses während des Postversands.
  1. Persönliche Abholung bei der Botschaft
    Der Termin zur Abholung wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt (die Abholung ist in der Regel etwa sechs Wochen nach Antragstellung möglich). Die Ausgabe erfolgt montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr, ausgenommen an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft.
    - Persönliche Abholung: Bitte legen Sie bei der Abholung den Abholschein und den Personalausweis vor.
    - Abholung durch eine bevollmächtigte Person: Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass für Sie abzuholen. Die bevollmächtigte Person muss eine schriftliche Vollmacht sowie einen Personalausweis vorlegen. 

Hinweise:

Sobald Ihnen der neue Reisepass ausgehändigt wurde, wird Ihr bisheriger Reisepass – auch wenn dieser noch gültig ist – automatisch im elektronischen System entwertet und kann anschließend nicht mehr verwendet werden.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken.

Einzurechende Unterlagen für die Reisepassantragstellung 

  1. Für Antragsteller ab 20 Jahren
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Personalausweis
    (3) Ausländischer Reisepass oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto und thailändische Geburtsurkunde (nur für Erstantragsteller, die keinen thailändischen Personalausweis besitzen)
    (4) Nachweis über den Schüler-/Studentenstatus, z. B. gültiger Studentenausweis oder aktuelle Studienbescheinigung (nur falls kein Personalausweis vorhanden ist)
    (5) der aktuelle Reisepass (falls vorhanden)
    (6) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (7) Polizeiliche Verlustanzeige bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online durchführen unter:https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html , bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an).
    (8) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).
  1. Für Minderjährige (unter 20 Jahren), deren Eltern miteinander verheiratet oder nicht verheiratet sind, jedoch gemeinsam die elterliche Sorge ausüben:
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Thailändische Geburtsurkunde oder Kopie der thailändischen Geburtsurkunde
    (3) Ausländische Geburtsurkunde oder deren Kopie und Kopie des thailändischen Hausregisters des Antragsstellers
    (nur sofern der Antragsteller keine thailändische Geburtsurkunde besitzt, jedoch im thailändischen Hausregister eingetragen ist und über eine thailändische 13-stellige Personenkennziffer verfügt)
    (4) Personalausweis (für Antragsteller ab 7 Jahren) oder Nachweis des Schüler-/Studentenstatus, z. B. gültiger Studentenausweis oder aktuelle Studienbescheinigung (nur sofern kein Personalausweis vorhanden ist)
    (5) Ausländischer Reisepass oder sonstiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (nur bei Erstantragstellern, die über eine thailändische Geburtsurkunde verfügen, jedoch keinen Personalausweis besitzen)
    (6) der aktuelle Reisepass (falls vorhanden)
    (7) Gültiger Identitätsnachweis mit aktuellem Lichtbild, ausgestellt von thailändischen Behörden und mit thailändischer Personenkennziffer, z. B. thailändischer Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, des Vaters und der Mutter oder der bevollmächtigten Person (bei ausländischen Staatsangehörigen ist ein von den zuständigen örtlichen Behörden ausgestellter Identitätsnachweis mit Namen und aktuellem Lichtbild („Photo ID“) vorzulegen, z. B. Reisepass, Führerschein, Aufenthaltstitel oder Sozialversicherungsausweis)
    (8) Nachweis des Sorgerechts (nur sofern der Vater oder die Mutter nicht persönlich erscheinen kann)
         - Heiratsurkunde (falls die Eltern miteinander verheiratet sind) oder
         - Nachweis des Sorgerechts (falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind), z. B. Vaterschaftsanerkennung, Beschluss über gemeinsames Sorgerecht usw. oder
         - Sterbeurkunde des Vaters oder der Mutter
    (9) Einverständniserklärung des Vaters und/oder der Mutter (nur wenn der/die Sorgeberechtigte nicht persönlich erscheinen kann)
    (10) Vollmacht (nur falls der Antragsteller jünger als 15 Jahre ist und die sorgeberechtigten Eltern nicht persönlich erscheinen können)
    (11) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (12) Polizeiliche Verlustanzeige bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online unter folgendem Link durchführen: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html, bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an).
    (13) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).
  1. Für Minderjährige (unter 20 Jahren), deren Eltern geschieden sind
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Thailändische Geburtsurkunde oder Kopie der thailändischen Geburtsurkunde
    (3) Ausländische Geburtsurkunde oder deren Kopie und Kopie des thailändischen Hausregisters des Antragsstellers (nur sofern der Antragsteller keine thailändische Geburtsurkunde besitzt, jedoch im thailändischen Hausregister eingetragen ist und über eine thailändische 13-stellige Personenkennziffer verfügt)
    (4) Personalausweis (für Antragsteller ab 7 Jahren) oder Nachweis des Schüler-/Studentenstatus, z. B. gültiger Studentenausweis oder aktuelle Studienbescheinigung (nur sofern kein Personalausweis vorhanden ist)
    (5) Ausländischer Reisepass oder sonstiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (nur bei Erstantragstellern, die über eine thailändische Geburtsurkunde verfügen, jedoch keinen Personalausweis besitzen)
    (6) Gültiges Ausweisdokument mit einem aktuellen Lichtbild des sorgeberechtigten Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds, ausgestellt von einer thailändischen Behörde z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein (bei ausländischen Eltern: aktuelles amtliches Ausweisdokument mit einem Lichtbild wie Reisepass, Führerschein, Aufenthaltstitel, Sozialversicherungsausweis usw.)
    (7) der aktuelle Reisepass (falls vorhanden)
    (8) Nachweis über das Sorgerecht, z. B.:
         - Scheidungsregister und Scheidungseintrag mit Angabe des Sorgeberechtigten, oder
         - Gerichtsurteil oder gerichtlicher Beschluss, in dem festgelegt ist, wer das Sorgerecht für den Minderjährigen ausübt, usw.
    Die sorgeberechtigte Person muss persönlich erscheinen und im Falle des gemeinsamen Sorgerechts müssen beide Elternteile erscheinen. Ausnahme: Wenn ein Elternteil verstorben ist, ist die Sterbeurkunde vorzulegen (bei einer ausländischen Sterbeurkunde muss diese zunächst beglaubigt und ins Thailändische übersetzt werden). Bei thailändischer Sterbeurkunde kann eine Kopie eingereicht werden (falls vorhanden).
    (9) Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Vaters/der sorgeberechtigten Mutter oder des gesetzlichen Vertreters (nur wenn der Vater/die Mutter oder der gesetzliche Vertreter nicht persönlich erscheinen kann)
    (10) Vollmacht des sorgeberechtigten Vaters/der sorgeberechtigten Mutter oder des gesetzlichen Vertreters (nur bei Minderjährigen unter 15 Jahren und wenn beide sorgeberechtigten Elternteile oder der gesetzliche Vertreter nicht persönlich erscheinen können)
    (11) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (12) Polizeiliche Verlustanzeige bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online unter folgendem Link durchführen: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html, bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an).
    (13) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).
  1. Für Minderjährige (unter 20 Jahren), deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die von der Mutter betreut werden
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Thailändische Geburtsurkunde oder Kopie der thailändischen Geburtsurkunde
    (3) Ausländische Geburtsurkunde oder deren Kopie und Kopie des thailändischen Hausregisters des Antragsstellers
    (nur falls der Antragsteller keine thailändische Geburtsurkunde besitzt, aber im Hausregister in Thailand eingetragen ist und eine thailändische 13-stellige Personenkennziffer hat)
    (4) Personalausweis (für Antragsteller ab 7 Jahren) oder Nachweis über den Status als Schüler/Student, z. B. gültiger Studentenausweis oder aktuelle Studienbescheinigung (nur falls kein Personalausweis vorhanden ist)
    (5) Ausländischer Reisepass oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto (nur für Erstantragsteller, die eine thailändische Geburtsurkunde haben, aber keinen Personalausweis)
    (6) Der aktuelle Reisepass (falls vorhanden)
    (7) Gültiges Ausweisdokument der Mutter oder des Bevollmächtigten mit einem aktuellen Lichtbild, ausgestellt von einer thailändischen Behörde z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw. (bei ausländischen Staatsangehörigen ist ein von den örtlichen Behörden ausgestelltes Identitätsdokument mit aktuellem Lichtbild (Photo ID) und Namen vorzulegen wie z.B. ein Reisepass, Führerschein, Daueraufenthaltstitel oder Sozialversicherungsausweis usw.)
    (8) Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge (Por.Kor. 14) oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht aus Deutschland, beglaubigt und mit thailändischer Übersetzung
    oder
    Sterbeurkunde des Vaters (bei ausländischer Sterbeurkunde muss zunächst beglaubigt und ins Thailändische übersetzt werden. Bei thailändischer Sterbeurkunde kann eine Kopie eingereicht werden (falls vorhanden).
    (9) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (10) Polizeiliche Verlustanzeige bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online durchführen unter: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html, bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an.
    (11) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).
  1. Für Minderjährige (unter 20 Jahren), deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die vom Vater betreut werden
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Thailändische Geburtsurkunde oder Kopie der thailändischen Geburtsurkunde
    (3) Ausländische Geburtsurkunde oder deren Kopie sowie Kopie des thailändischen Hausregisters des Antragsstellers
    (nur falls der Antragsteller keine thailändische Geburtsurkunde besitzt, aber im Hausregister in Thailand eingetragen ist und eine thailändische 13-stellige Personenkennziffer hat)
    (4) Personalausweis (für Antragsteller ab 7 Jahren) oder Nachweis über den Status als Schüler/Student, z. B. gültiger Studentenausweis oder aktuelle Studienbescheinigung (nur falls kein Personalausweis vorhanden ist)
    (5) Ausländischer Reisepass oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto (nur für Erstantragsteller, die eine thailändische Geburtsurkunde haben, aber keinen Personalausweis)
    (6) Der aktuelle Reisepass (falls vorhanden)
    (7) Gültiges Ausweisdokument des Vaters oder des Bevollmächtigten mit einem aktuellen Lichtbild, ausgestellt von einer thailändischen Behörde z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw. (bei ausländischen Staatsangehörigen ist ein von den örtlichen Behörden ausgestelltes Identitätsdokument mit aktuellem Lichtbild (Photo ID) und Namen vorzulegen wie z.B. ein Reisepass, Führerschein, Daueraufenthaltstitel oder Sozialversicherungsausweis usw.)
    (8) Gerichtsbeschluss, der dem Vater das alleinige Sorgerecht zuspricht (ausländische Beschlüsse müssen beglaubigt und ins Thailändische übersetzt werden. Thailändische Beschlüsse müssen zuvor von zuständigen Behörden beglaubigt werden)
    (9) Einverständniserklärung des Vaters (nur wenn der Vater nicht persönlich erscheinen kann)
    (10) Vollmacht des Vaters (nur bei Minderjährigen unter 15 Jahren und wenn der Vater nicht persönlich erscheinen kann)
    (11) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (12) Polizeiliche Verlustanzeige bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online durchführen unter: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html, bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an).
    (13) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).
  1. Für Minderjährige (unter 20 Jahren), die weder Vater noch Mutter kontaktieren können
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Thailändische Geburtsurkunde oder Kopie der thailändischen Geburtsurkunde
    (3) Ausländische Geburtsurkunde oder deren Kopie sowie Kopie des thailändischen Hausregisters des Antragsstellers
    (nur falls der Antragsteller keine thailändische Geburtsurkunde besitzt, aber im Hausregister in Thailand eingetragen ist und eine thailändische 13-stellige Personenkennziffer hat)
    (4) Personalausweis (für Antragsteller ab 7 Jahren) oder Nachweis über den Status als Schüler/Student, z. B. gültiger Studentenausweis oder aktuelle Studienbescheinigung (nur falls kein Personalausweis vorhanden ist)
    (5) Ausländischer Reisepass oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto (nur für Erstantragsteller, die eine thailändische Geburtsurkunde haben, aber keinen Personalausweis)
    (6) Der aktuelle Reisepass (falls vorhanden)
    (7) Gültiges Ausweisdokument des Erziehungsberechtigten oder des Bevollmächtigten mit einem aktuellen Lichtbild, ausgestellt von einer thailändischen Behörde z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw. (bei ausländischen Staatsangehörigen ist ein von den örtlichen Behörden ausgestelltes Identitätsdokument mit aktuellem Lichtbild (Photo ID) und Namen vorzulegen wie z.B. ein Reisepass, Führerschein, Daueraufenthaltstitel oder Sozialversicherungsausweis usw.)
    (8) Gerichtsbeschluss, der die Sorgeberechtigung anstelle der Eltern auf den Erziehungsberechtigten überträgt (ausländische Beschlüsse müssen legalisiert und ins Thailändische übersetzt werden, thailändische Beschlüsse müssen vorab von zuständigen Behörden beglaubigt werden)
    (9) Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten (nur falls dieser nicht persönlich erscheinen kann)
    (10) Vollmacht des Erziehungsberechtigten (nur für Minderjährige unter 15 Jahren, wenn der Erziehungsberechtigte nicht persönlich erscheinen kann)
    (11) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (12) Polizeiliche Verlustanzeige bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online durchführen unter: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html), bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an.
    (13) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).                    
  1. Für Minderjährige (unter 20 Jahre alt), die als Adoptivkinder eingetragen wurden
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Thailändische Geburtsurkunde oder Kopie der thailändischen Geburtsurkunde
    (3) Ausländische Geburtsurkunde oder deren Kopie sowie Kopie des thailändischen Hausregisters des Antragsstellers
    (nur falls der Antragsteller keine thailändische Geburtsurkunde besitzt, aber im Hausregister in Thailand eingetragen ist und eine thailändische 13-stellige Personenkennziffer hat)
    (4) Personalausweis (für Antragsteller ab 7 Jahren) oder Nachweis des Schüler-/Studentenstatus, z. B. gültiger Studentenausweis oder aktuelle Studienbescheinigung (nur falls kein Personalausweis vorhanden ist)
    (5) Der aktuelle Reisepass (falls vorhanden)
    (7) Gültiges Ausweisdokument des Adoptivvaters/der Adoptivmutter oder des Bevollmächtigten mit einem aktuellen Lichtbild, ausgestellt von einer thailändischen Behörde z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw. (bei ausländischen Staatsangehörigen ist ein von den örtlichen Behörden ausgestelltes Identitätsdokument mit aktuellem Lichtbild (Photo ID) und Namen vorzulegen wie z.B. ein Reisepass, Führerschein, Daueraufenthaltstitel oder Sozialversicherungsausweis usw.)
    (8) Adoptionsregister (Kor. Ror. 14)
    (9) Einverständniserklärung des Adoptivvaters/der Adoptivmutter (nur, wenn diese noch leben und nicht persönlich erscheinen können)
    (10) Vollmacht des Adoptivvaters und der Adoptivmutter (nur für Minderjährige unter 15 Jahren, wenn beide noch leben und nicht erscheinen können)
    (11) Sterbeurkunde des Adoptivvaters oder der Adoptivmutter (falls die Adoptiveltern gemeinsames Sorgerecht haben) (ausländische Sterbeurkunden müssen legalisiert und ins Thailändische übersetzt werden, thailändische Sterbeurkunde können als Kopie eingereicht werden (falls vorhanden)
    (12) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (13) Verlustanzeige der Polizei bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online tun unter: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html), bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an.
    (14) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).   
  1. Zusätzliche Unterlagen für den Fall, dass der Sorgeberechtigte des Minderjährigen nicht persönlich erscheinen kann
    (1) Ein von einer thailändischen Behörde ausgestelltes Identitätsdokument des Bevollmächtigten, das eine thailändische Personenidentifikationsnummer, ein aktuelles Lichtbild und eine gültige Gültigkeitsdauer aufweist, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein (bei ausländischen Staatsangehörigen ist ein von den örtlichen Behörden ausgestelltes Identitätsdokument mit aktuellem Lichtbild (Photo ID) und Namen vorzulegen wie z.B. ein Reisepass, Führerschein, Daueraufenthaltstitel oder Sozialversicherungsausweis usw.)
    (2) Einverständniserklärung des Adoptivvaters/der Adoptivmutter/ des Vormunds, die nicht persönlich erscheinen kann
    (3) Vollmacht (nur für Minderjährige unter 15 Jahren, wenn die Adoptiveltern das gemeinsame Sorgerecht besitzen oder der gesetzliche Sorgeberechtigte nicht persönlich erscheinen kann
  1. Reisepass für Mönche und Novizen (Dienstpass) – Gültigkeit 5 Jahre
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Mönchs- bzw. Novizenausweis
    (3) Kopie des aktuellen Hausregisters / Tempelregisters, in dem der Antragsteller eingetragen ist
    (4) Beschluss des Obersten Sangha-Rates (Mahatherasamakhom)
    (5) Kopie der Ernennungsurkunde (falls der buddhistische Titel im Reisepass eingetragen werden soll)
    (6) Der aktuelle Reisepass (falls vorhanden)
    (7) Personalausweis, der den aktuellen Status ausweist (falls vorhanden)
    (8) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (9) Verlustanzeige der Polizei bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online tun unter: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html), bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an.
    (10) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).
  1. Reisepass für Mönche und Novizen (gewöhnlicher Reisepass) – Gültigkeit 5 Jahre oder Notreisepass - Gültigkeit 1 Jahr
    (1) Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses (Formular herunterladen: Hier klicken)
    (2) Mönchs- bzw. Novizenausweis
    (3) Kopie des aktuellen Hausregisters / Tempelregisters, in dem der Antragsteller eingetragen ist
    (4) Bestätigungsschreiben vom Kontrollzentrum für die Auslandsreisen von buddhistischen Mönchen und Novizen in Thailand
    (5) Kopie der Ernennungsurkunde (falls der buddhistische Titel im Reisepass eingetragen werden soll)
    (6) Alter Reisepass (falls vorhanden)
    (7) Personalausweis, der den aktuellen Status ausweist (falls vorhanden)
    (8) Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland (Aufenthaltstitelkarte/deutscher Personalausweis/Meldebestätigung) (falls vorhanden – damit die korrekte Adresse beim Postversand des Reisepasses angegeben werden kann)
    (9) Verlustanzeige der Polizei bei verlorenem Reisepass (falls vorhanden) (falls Sie eine Verlustanzeige bei der deutschen Polizei erstatten möchten, um Ihre eigenen Interessen zu schützen und Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern, können Sie dies online tun unter: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/EN/KnowYourRights/Strafverfahren/Anzeige/Onlinewache/Onlinewache_node.html, bitte geben Sie in der Verlustanzeige auch die Nummer des verlorenen Reisepasses an).
    (10) Ein frankierter, gepolsterter A5-Rückumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro, adressiert an die eigene Anschrift (für den Versand des neuen Reisepasses per Post).

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses

                              Antragsformular für die Ausstellung eines Reisepasses 

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