Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026
Adoption
Registrierung einer Adoption
- Hinweise
1.1 Der Adoptionseintrag dient als Nachweis der rechtlichen Beziehung zwischen dem Adoptivkind und den Adoptiveltern. Das Adoptivkind erhält dadurch dieselbe rechtliche Stellung wie ein eheliches Kind der Adoptiveltern, z. B. das Erbrecht und das Recht, den Familiennamen des Adoptivvaters oder der Adoptivmutter zu führen.
1.2 Falls die zu adoptierende Person minderjährig ist:
(1) Das Adoptionsverfahren muss über das Zentrum für Kindesadoption (Child Adoption Center) durchgeführt werden, da es sich um eine internationale Adoption handelt.
(2) Die Familie, die das Kind adoptieren möchte, wendet sich direkt an das Zentrum für Kindesadoption (Child Adoption Center) und reicht dort alle erforderlichen Unterlagen ein.
(3) Sobald die Botschaft vom thailändischen Außenministerium offiziell über den Beschluss des Adoptionsausschusses (Child Adoption Board) informiert wurde, setzt sich die Botschaft mit der Adoptivfamilie in Verbindung, damit diese die Adoption registrieren lassen und die Unterlagen gemäß Nr. 3.2 einreichen kann.
- Terminvereinbarung
2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular für die Familienregistrierung sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].
2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit.
Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
- Erforderliche Unterlagen je nach Fall
3.1 Falls die zu adoptierende Person bereits volljährig ist
- Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Jahre älter als die zu adoptierende Person sein.
(1) Antragsformular für die Familienregistrierung (Application for Family Registration) (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)
(2) Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei thailändischen Staatsangehörigen)
(3) Reisepass des Antragstellers (bei ausländischen Staatsangehörigen) mit einer Kopie, beglaubigt von der zuständigen Behörde, sowie thailändische Übersetzung mit je einer Kopie (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)
(4) Kopie des Hausregisters des Antragstellers und der zu adoptierenden Person
(5) Bescheinigung über den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung) des Antragstellers (falls der Antragsteller unverheiratet und ausländischer Staatsangehöriger ist), beglaubigt von der zuständigen Behörde, mit thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss die thailändische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)
(6) Falls der Antragsteller verheiratet ist, muss der Ehepartner ebenfalls zustimmen:
(6.1) Personalausweis oder Reisepass des Ehepartners (bei thailändischen Staatsangehörigen)
(6.2) Reisepass des Ehepartners (bei ausländischen Staatsangehörigen)
(6.3) Nachweis der Eheschließung, beglaubigt von der zuständigen Behörde
(7) Falls die zu adoptierende Person verheiratet ist, muss deren Ehepartner ebenfalls zustimmen:
(7.1) Personalausweis oder Reisepass des Ehepartners (bei thailändischen Staatsangehörigen)
(7.2) Reisepass des Ehepartners (bei ausländischen Staatsangehörigen)
(7.3) Nachweis der Eheschließung, beglaubigt von der zuständigen Behörde
(8) Zwei Zeugen (die nach thailändischem Recht volljährig sind) mit Personalausweis (bei thailändischen Staatsangehörigen) oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen)
3.2 Falls die zu adoptierende Person noch minderjährig ist
- Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Jahre älter als die zu adoptierende Person sein.
- Der Vater und die Mutter bzw. die sorgeberechtigte Person der zu adoptierenden Person müssen zustimmen.
- Ist die zu adoptierende minderjährige Person 15 Jahre oder älter, muss sie ebenfalls zustimmen.
(1) Antragsformular für die Familienregistrierung (Application for Family Registration) (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)
(2) Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei thailändischen Staatsangehörigen)
(3) Reisepass des Antragstellers (bei ausländischen Staatsangehörigen) mit einer Kopie, beglaubigt von der zuständigen Behörde, sowie thailändische Übersetzung, 1 Exemplar (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)
(4) Genehmigungsschreiben des Adoptionsausschusses (Child Adoption Board) gemäß dem Gesetz über die Adoption von Kindern (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum)
(5) Zwei Zeugen (die nach thailändischem Recht volljährig sind) mit Personalausweis (bei thailändischen Staatsangehörigen) oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen)
Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.
- Gebühren
Gebührenfrei
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Öffnungszeiten der Konsularabteilung :
Montag bis Freitag (außer Feiertage)
von 09.00 – 13.00 Uhr (Antragseinreichung bis 12:30 Uhr)
Telefonische Auskunft: 14:00- 17:00 Uhr