Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Aufhebung einer Adoption

Registrierung der Aufhebung einer Adoption

  1. Hinweise

Falls das Adoptivkind noch minderjährig ist

1.1 Die Aufhebung einer Adoption muss – ebenso wie die Adoption einer minderjährigen Person – über das Zentrum für Kindesadoption (Child Adoption Center) durchgeführt werden.

1.2 Sobald die Botschaft vom thailändischen Außenministerium offiziell über den Beschluss des Ausschusses informiert wurde, setzt sich die Botschaft mit dem Antragsteller in Verbindung.

  1. Terminvereinbarung

2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular für die Familienregistrierung sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].

2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken. 

  1. Erforderliche Unterlagen je nach Fall

3.1 Einvernehmliche Aufhebung der Adoption einer bereits volljährigen Person

(1) Antragsformular für die Familienregistrierung (Application for Family Registration) (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)

(2) Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei thailändischen Staatsangehörigen)

(3) Reisepass des Antragstellers (bei ausländischen Staatsangehörigen) mit einer Kopie, beglaubigt von der zuständigen Behörde, sowie thailändische Übersetzung mit je einer Kopie (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)

(4) Personalausweis oder Reisepass des Adoptivkindes

(5) Kopie des Hausregisters des Antragstellers und des Adoptivkindes

(6) Nachweis der Adoptionsregistrierung

(7) Urteil und Rechtskraftbescheinigung (bei Aufhebung der Adoption durch gerichtliche Entscheidung, sofern das Adoptivkind nicht minderjährig ist), beglaubigt von der zuständigen Behörde

(8) Zwei Zeugen (die nach thailändischem Recht volljährig sind) mit Personalausweis (bei thailändischen Staatsangehörigen) oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen)

3.2 Aufhebung der Adoption einer noch minderjährigen Person

(1) Antragsformular für die Familienregistrierung (Application for Family Registration) (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)

(2) Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei thailändischen Staatsangehörigen)

(3) Reisepass des Antragstellers (bei ausländischen Staatsangehörigen) mit einer Kopie, beglaubigt von der zuständigen Behörde, sowie thailändische Übersetzung mit je einer Kopie (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)

(4) Personalausweis oder Reisepass des Adoptivkindes

(5) Nachweis der Adoptionsregistrierung

(6) Genehmigungsschreiben des Ministeriums für soziale Entwicklung und menschliche Sicherheit, beglaubigt von der zuständigen Behörde

(7) Zwei Zeugen (die nach thailändischem Recht volljährig sind) mit Personalausweis (bei thailändischen Staatsangehörigen) oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen)

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    Gebührenfrei

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