Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Personalausweis

  1. Wichtige Hinweise
    1.1 Ein Antrag auf Ausstellung eines thailändischen Personalausweises kann nur von Personen gestellt werden, die bereits zuvor einen thailändischen Personalausweis besessen haben. Die erstmalige Beantragung eines Personalausweises ist ausschließlich in Thailand möglich.
    1.2 Ist der Personalausweis bereits abgelaufen, kann jederzeit ein neuer Personalausweis beantragt werden.
    1.3 Läuft der Personalausweis in Kürze ab, kann bereits vor Ablauf ein neuer Personalausweis beantragt werden, jedoch frühestens 60 Tage vor dem Ablaufdatum.
  1. Terminvereinbarung
    Königlich Thailändische Botschaft in Berlin: Der Antrag ist persönlich während der Öffnungszeiten an Werktagen (ausgenommen Feiertage der Botschaft) zwischen 09:00 Uhr und 12:45 Uhr einzureichen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Falls Sie am selben Tag bereits einen Termin zur Beantragung eines Reisepasses haben, werden Sie gebeten, eine Stunde vor Ihrem Pass-Termin bei der Botschaft zu erscheinen.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken. 

  1. Erforderliche Unterlagen
    3.1 Falls der Personalausweis abgelaufen ist
    (1) Antragsformular für die Ausstellung, Neuausstellung oder Änderung des thailändischen Personalausweises (Formular Bor.Por.1) ausfüllen.
    (2) Den zuletzt ausgestellten Personalausweis
    3.2 Falls der Personalausweis verloren gegangen oder zerstört wurde
    (1) Antragsformular für die Ausstellung, Neuausstellung oder Änderung des thailändischen Personalausweises (Formular Bor.Por.1) ausfüllen.
    (2) Kopie des bisherigen Personalausweises (falls vorhanden).
    (3) Ein amtliches Dokument mit Lichtbild des Antragstellers, das von einer Behörde ausgestellt wurde, z. B. Führerschein, Reisepass usw.
    3.3 Falls der Personalausweis in wesentlichen Teilen beschädigt ist
    (1) Antragsformular für die Ausstellung, Neuausstellung oder Änderung des thailändischen Personalausweises (Formular Bor.Por.1) ausfüllen.
    (2) Den beschädigten Personalausweis
    (3) Ein amtliches Dokument mit Lichtbild des Antragstellers, das von einer Behörde ausgestellt wurde, z. B. Führerschein, Reisepass usw.
    3.4 Im Falle einer Änderung des Vornamens, Nachnamens, Vor- und Nachnamens oder der Anrede
    (1) Antragsformular für die Ausstellung, Neuausstellung oder Änderung des thailändischen Personalausweises (Formular Bor.Por.1) ausfüllen.
    (2) Den bisherigen Personalausweis
    (3) Nachweis über die Vor-, Nachnamensänderung oder Vor- und Nachnamensänderung, je nach Fall.

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    4.1 Bei einem abgelaufenen Personalausweis fällt keine Gebühr an. Der bisherige Personalausweis muss jedoch vorgelegt werden.
    4.2 Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Personalausweises sowie bei einer Änderung des Vor- und/oder Nachnamens beträgt die Gebühr 5 Euro pro Ausweis.

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