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Wiedererwerb der thailändischen Staatsangehörigkeit nach gemeinsamem Verlust mit dem Vater oder der Mutter während der Minderjährigkeit

Wiedererwerb der thailändischen Staatsangehörigkeit für Personen, die die thailändische Staatsangehörigkeit zusammen mit ihrem Vater oder ihrer Mutter verloren haben, während sie noch minderjährig waren

  1. Hinweise

Artikel 24 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes B.E. 2508 (1965) bestimmt: Eine Person, die die thailändische Staatsangehörigkeit besessen und sie zusammen mit ihrem Vater oder ihrer Mutter verloren hat, während sie noch minderjährig war, kann, wenn sie die thailändische Staatsangehörigkeit wiedererwerben möchte, innerhalb von 2 Jahren nach Erreichen der Volljährigkeit nach thailändischem Recht und nach dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, einen Antrag bei der zuständigen Behörde in der durch Ministerialverordnung festgelegten Form und Weise stellen.

  1. Terminvereinbarung

2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular Kor.Chor.3 (แบบ ก.ช. 3) sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].

2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken.

  1. Erforderliche Unterlagen

(1) Antragsformular auf Wiedererwerb der thailändischen Staatsangehörigkeit aus sonstigen Gründen (Formular Kor.Chor.3)

(2) Geburtsurkunde, Geburtsregister oder Geburtsbescheinigung

(3) Hausregister

(4) Ausländerausweis, Seiten 1–6 sowie die Seite mit dem Eintrag der letzten Verlängerung, mit 1 Kopie

(5) Nachweis über den Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit (Bekanntmachung des Innenministeriums über den Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit, wie im Amtsblatt veröffentlicht)

(6) Reisepass

(7) Kopie aller Reisepassseiten mit Stempeln, 1 Exemplar

(8) 12 Fotos des Antragstellers, Größe 4 × 6 cm (2 Zoll) (Frontalaufnahme, in angemessener Kleidung)

(9) Nachweis über den Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit des Vaters oder der Mutter (Bekanntmachung des Innenministeriums über den Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit, wie im Amtsblatt veröffentlicht)

(10) Nachweis über den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit durch den Vater oder die Mutter, beglaubigt von der zuständigen Behörde, mit thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden; die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)

(11) Nachweise darüber, dass der Antragsteller im Königreich Thailand geboren wurde oder früher die thailändische Staatsangehörigkeit besessen hat

(12) Befragung von 4 Zeugen, mit Kopien des Personalausweises oder des Beamtenausweises sowie des Hausregisters der Zeugen, zur Bestätigung, dass der Antragsteller tatsächlich die thailändische Staatsangehörigkeit besessen hat

Hinweis: 1) Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen. 2) Die wesentlichen Angaben zum Personenstand müssen in allen Nachweisdokumenten übereinstimmen. Stimmen sie nicht überein, kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei der in den Dokumenten genannten Person um dieselbe Person handelt. In diesem Fall ist bei der für das jeweilige Dokument zuständigen Behörde ein Antrag auf Berichtigung oder auf Bestätigung der Personenidentität zu stellen.

  1. Gebühren
    35 Euro

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