Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Vollmacht

  1. Terminvereinbarung
    1.1 Bitte senden Sie das Antragsformular (Application for Legalization) sowie die in Abschnitt 2 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].
    1.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 2 genannten Originalunterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken. 

  1. Erforderliche Unterlagen
    2.1 Antragsformular (Application for Legalization), der Name, Nachname und die Angaben des Bevollmächtigten müssen korrekt geschrieben sein. Ebenso ist die Bezeichnung der Stelle anzugeben, bei der die Vollmacht vorgelegt werden soll. Ebenso muss der Zweck der Vollmacht angegeben werden, z. B.:
         - Beantragung der Eintragung des Familienstands (Formular Kr.22) im Falle einer Eheschließung oder Scheidung
         - Beantragung einer Bescheinigung des Familienstandes (Ledigkeitsbescheinigung)
         - Änderung der Anrede nach Eheschließung oder Scheidung
         - Änderung des Nachnamens nach Eheschließung oder Scheidung
         - Beglaubigung von Dokumenten bei der Abteilung für konsularische Angelegenheiten oder deren Außenstellen. Bitte geben Sie dabei auch die Art der zu beglaubigenden Dokumente sowie den Vor- und Familiennamen der betreffenden Person an, z. B. Geburtsurkunde und deren deutsche Übersetzung, Bescheinigung des Familienstands (Ledigkeitsbescheinigung) usw.
    2.2 Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers
    2.3 Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Bevollmächtigten (2 Exemplare), der Bevollmächtigte muss nach thailändischem Recht volljährig sein (falls vorhanden). Diese Kopien helfen dem Personal, die Vollmacht korrekt auszustellen, insbesondere die richtige Schreibweise der Angaben des Bevollmächtigten, zum Vorteil des Vollmachtgebers.
    2.4 Kopien von relevanten Unterlagen, die sich auf den Vollmachtszweck beziehen (falls vorhanden). Diese Kopien unterstützen das Personal dabei, die Vollmacht korrekt vorzubereiten, z. B. die Schreibweise eines zu ändernden Nachnamens oder den Namen eines Kindes, das ins Hausregister eingetragen werden soll usw.
    2.5 Kopie des Hausregisters des Vollmachtgebers mit Unterschrift, 2 Exemplare (falls vorhanden)
    2.6 Kopie des Hausregisters des Bevollmächtigten, 2 Exemplare (falls vorhanden)

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen

  1. Gebühren
    15,00 Euro pro Dokument

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