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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Aufgabe der thailändischen Staatsangehörigkeit

  1. Hinweise

1.1 Der Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit wird erst mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß Artikel 5 des thailändischen Staatsangehörigkeitsgesetzes B.E. 2508 (1965) wirksam.

1.2 Beim Ausfüllen des Antrags auf Aufgabe der Staatsangehörigkeit muss der Antragsteller die Daten von mindestens 4 Zeugen angeben, die von seiner Geburt Kenntnis haben, jeweils mit Vorname, Familienname, Adresse, Beruf und Geburtsdatum.

1.3 Personen, die noch nicht volljährig sind (Vollendung des 20. Lebensjahres), können keinen Antrag auf Aufgabe der thailändischen Staatsangehörigkeit stellen.

  1. Terminvereinbarung

2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular Sor.Chor.1 (แบบ ส.ช. 1) oder Formular Sor.Chor.2 (แบบ ส.ช. 2) sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].

2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken. 

  1. Erforderliche Unterlagen

3.1 Falls der Antragsteller die Staatsangehörigkeit des Ehepartners angenommen hat

Artikel 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes B.E. 2508 (1965) bestimmt: Ein Mann oder eine Frau thailändischer Staatsangehörigkeit, der bzw. die mit einer Person ausländischer Staatsangehörigkeit verheiratet ist und nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des Ehepartners dessen Staatsangehörigkeit erwerben kann, kann die Aufgabe der thailändischen Staatsangehörigkeit gegenüber der zuständigen Behörde in der durch Ministerialverordnung festgelegten Form und Weise erklären.

Erforderliche Unterlagen:

(1) Antragsformular auf Aufgabe der thailändischen Staatsangehörigkeit für Männer oder Frauen, die mit ausländischen Staatsangehörigen verheiratet sind (Formular Sor.Chor.1 (แบบ ส.ช. 1))

(2) 12 Fotos des Antragstellers, Größe 4 × 6 cm (in angemessener Kleidung)

(3) 6 Fotos des Ehepartners des Antragstellers, Größe 4 × 6 cm (in angemessener Kleidung)

(4) Personalausweis mit 2 Kopien

(5) Kopie des thailändischen Hausregisters, 2 Exemplare

(6) Geburtsurkunde, Geburtsbescheinigung oder Bescheinigung über den Geburtsort bzw. Kopien dieser Dokumente, 2 Exemplare

(7) Urkunde über die Änderung des Vor- und/oder Familiennamens (falls vorhanden) mit 2 Kopien

(8) Reisepass mit 2 Kopien

(9) Nachweis der Eheschließung, beglaubigt von der zuständigen Behörde, mit thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden), mit 2 Kopien

(10) Nachweis darüber, dass der Staat des Ehepartners dem Erwerb seiner Staatsangehörigkeit zustimmt, beglaubigt von der zuständigen Behörde, mit thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden; die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden), mit 2 Kopien

(11) Reisepass des Ehepartners mit einer Kopie, beglaubigt von der zuständigen Behörde, sowie thailändische Übersetzung mit je einer Kopie (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden; die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)

(12) Befragung eines Zeugen thailändischer Staatsangehörigkeit, mit Reisepass, Personalausweis und Hausregister des Zeugen sowie 2 Kopien, zur Bestätigung, dass der Antragsteller tatsächlich die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt

3.2 Falls der Antragsteller die thailändische Staatsangehörigkeit durch Geburt in Thailand oder durch Einbürgerung erworben hat (Artikel 14 und 15)

- Artikel 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes B.E. 2508 (1965) bestimmt: Eine Person thailändischer Staatsangehörigkeit, die zu einem Zeitpunkt geboren wurde, als ihr Vater oder ihre Mutter Ausländer war, und die nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des Vaters oder der Mutter auch deren Staatsangehörigkeit erworben hat, oder eine Person, die die thailändische Staatsangehörigkeit nach Artikel 12 Absatz 2 oder Artikel 12/1 (2) und (3) erworben hat, muss, wenn sie die andere Staatsangehörigkeit weiterhin behalten möchte, die Aufgabe der thailändischen Staatsangehörigkeit in der durch Ministerialverordnung festgelegten Form und Weise innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 20. Lebensjahres erklären.

- Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes B.E. 2508 (1965) bestimmt: Eine Person, die die thailändische und eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, oder eine Person, die die thailändische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat, kann, wenn sie die thailändische Staatsangehörigkeit aufgeben möchte, einen Antrag bei der zuständigen Behörde in der durch Ministerialverordnung festgelegten Form und Weise stellen.

- Zur Antragstellung nach den oben genannten Artikeln 14 und 15 berechtigt sind:

  1. Personen thailändischer Staatsangehörigkeit, die zu einem Zeitpunkt geboren wurden, als ihr Vater oder ihre Mutter Ausländer war, und die nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des Vaters oder der Mutter auch deren Staatsangehörigkeit erworben haben (der Antragsteller muss das 20. Lebensjahr vollendet haben, bei zwingenden Gründen muss er mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da es sich um eine höchstpersönliche Angelegenheit handelt. In diesem Fall müssen die Eltern als Zeugen unter Verwendung des Zeugenvernehmungsformulars befragt werden und ihre Zustimmung durch Unterschrift auf dem Formular Sor.Chor.2 (แบบ ส.ช. 2) erteilen.)
  2. Personen, die die thailändische und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen
  3. Personen, die die thailändische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben

Erforderliche Unterlagen:

(1) Antragsformular auf Aufgabe der thailändischen Staatsangehörigkeit für Personen, die die thailändische Staatsangehörigkeit durch Geburt im Königreich Thailand oder durch Einbürgerung erworben haben (Formular Sor.Chor.2 (แบบ ส.ช. 2))

(2) 12 Fotos des Antragstellers, Größe 4 × 6 cm (in angemessener Kleidung)

(3) je 6 Fotos des Vaters und der Mutter des Antragstellers, Größe 4 × 6 cm (in angemessener Kleidung), sowie Hausregister, Personalausweis, Reisepass, Heiratsurkunde und Kopie der Urkunde über die Änderung des Vor- und/oder Familiennamens (falls vorhanden) der Eltern, mit 2 Kopien

(4) Reisepass mit 2 Kopien

(5) Geburtsurkunde, Geburtsbescheinigung oder Bescheinigung über den Geburtsort bzw. Kopien dieser Dokumente, 2 Exemplare

(6) Personalausweis mit 2 Kopien

(7) Kopie des thailändischen Hausregisters, 2 Exemplare

(8) Urkunde über die Änderung des Vor- bzw. Familiennamens (falls vorhanden) mit 2 Kopien

(9) Kopie der Wehrdienstdokumente (Formular Sor.Dor.9 / Sor.Dor.1 oder Sor.Dor.8)

(10) Bescheinigung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit angenommen wird, beglaubigt von der zuständigen Behörde, mit thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden; die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)

(11) Befragung eines Zeugen thailändischer Staatsangehörigkeit, mit Reisepass, Personalausweis und Hausregister des Zeugen sowie 2 Kopien, zur Bestätigung, dass der Antragsteller tatsächlich die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt

 

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    1 Euro

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