Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026
Errichtung eines Testaments
Errichtung eines Testaments im Ausland (nur für thailändische Staatsangehörige)
- Hinweise
1.1 Ein Testament ist die letztwillige Verfügung, mit der eine Person für den Fall ihres Todes Bestimmungen über ihr Vermögen oder ihre Angelegenheiten trifft, damit diese mit dem Tod des Erblassers rechtswirksam werden. Es muss in einer der gesetzlich vorgesehenen Formen errichtet werden.
1.2 Formen des Testaments:
(1) Gewöhnliches schriftliches Testament
(2) Eigenhändiges Testament
(3) Öffentliches Testament
(4) Testament in Form einer geheimen Urkunde
(5) Mündliches Testament
*Die Königlich Thailändische Botschaft kann für thailändische Staatsangehörige, die ein Testament errichten möchten, Testamente in den folgenden Formen aufnehmen: als öffentliches Testament, als Testament in Form einer geheimen Urkunde sowie als mündliches Testament.*
1.3 Testierfähigkeit:
(1) Vollendung des 15. Lebensjahres
(2) Die Person darf nicht durch gerichtliche Entscheidung für geschäftsunfähig erklärt worden sein.
1.4 Personen, die nicht durch das Testament begünstigt werden dürfen:
(1) die Person, die das Testament geschrieben hat
(2) die Zeugen
(3) die Ehepartner der Zeugen
(4) der Amtsträger, der die von den Zeugen unter besonderen Umständen gemeldete Erklärung niedergeschrieben hat
1.5 Personen, die bei der Errichtung eines Testaments nicht Zeugen sein können:
(1) Personen, die noch nicht volljährig sind
(2) geisteskranke Personen oder Personen, die durch gerichtliche Entscheidung für beschränkt geschäftsfähig erklärt wurden
(3) Personen, die taub oder stumm oder auf beiden Augen blind sind
- Terminvereinbarung
2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Application for Legalization) sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].
2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit.
Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
- Erforderliche Unterlagen
(1) Antragsformular (Application for Legalization)
(2) Personalausweises des Erblassers im Original (der Person, die das Testament errichtet)
(3) Personalausweise im Original der beiden Zeugen. Die beiden Zeugen müssen die Unterschrift des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung durch ihre Unterschrift bestätigen.
Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.
- Gebühren
4.1 Öffentliches Testament
- 15 Euro pro Dokument
- Ausfertigung: 3 Euro pro Dokument
4.2 Testament in Form einer geheimen Urkunde
- 15 Euro pro Dokument
- Entgegennahme und Verwahrung des Dokuments: 3 Euro pro Dokument
- Erstellung und Beglaubigung einer Abschrift des Testaments oder Dokuments: 15 Euro pro Dokument
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Öffnungszeiten der Konsularabteilung :
Montag bis Freitag (außer Feiertage)
von 09.00 – 13.00 Uhr (Antragseinreichung bis 12:30 Uhr)
Telefonische Auskunft: 14:00- 17:00 Uhr