Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Beglaubigung von Arbeitsverträgen

  1. Terminvereinbarung

1.1 Persönliche Antragstellung

(1) Senden Sie eine E-Mail an [email protected] mit Ihrem Vor- und Familiennamen sowie Ihrer Telefonnummer und fügen Sie die Unterlagen gemäß Abschnitt 2 als Datei bei. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Botschaft).

(2) Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen.

(3) Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 2 genannten Unterlagen mit. Falls Sie die Rücksendung der Dokumente per Post wünschen, bringen Sie bitte zusätzlich einen an den Antragsteller adressierten Briefumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro bzw. mit ausreichendem Porto entsprechend dem Gewicht der Dokumente mit.

1.2 Antragstellung per Post: Senden Sie die Unterlagen gemäß Abschnitt 2 an

Königlich Thailändische Botschaft
Lepsiusstraße 64–66, 12163 Berlin
 

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken. 

  1. Erforderliche Unterlagen

2.1 Bei direkter Bewerbung bei einem Arbeitgeber in Deutschland

(1) Antragsformular (Application for Legalization)

(2) Arbeitsvertrag in thailändischer Sprache nach dem Standardmustervertrag der thailändischen Behörden, mit einer Kopie (falls der Arbeitgeber thailändischer Staatsangehöriger ist)

(3) Arbeitsvertrag in deutscher Sprache, beglaubigt von der zuständigen deutschen Behörde, mit einer Kopie, sowie thailändische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, mit einer Kopie (falls der Arbeitgeber seinen eigenen deutschen Arbeitsvertrag verwenden möchte)

(4) Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers mit Unterschrift als richtig bestätigt, 2 Exemplare

(5) Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers, beglaubigt von der zuständigen Behörde

(6) Kopie des Reisepasses der Kontaktperson des Arbeitgeberunternehmens sowie Vollmacht des Unternehmens

(7) Nachweis der Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (falls vorhanden)

(8) Nachweis über die Überweisung der Gebühren (bei Antragstellung per Post) (bitte erkundigen Sie sich vor der Überweisung bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin nach der Gebührenhöhe)

Kontoinhaber: Royal Thai Embassy

IBAN: DE67 1007 0000 0419 2050 00

BIC: DEUTDEBBXXX

Bank: Deutsche Bank

(9) Ein leerer, an den Antragsteller bzw. Dokumenteninhaber adressierter DIN-A4-Umschlag mit ausreichendem Rückporto

2.2 Bei Bewerbung über eine private Arbeitsvermittlung

(1) Antragsformular (Application for Legalization)

(2) Arbeitsvertrag in thailändischer Sprache nach dem Standardmustervertrag der thailändischen Behörden, mit einer Kopie (falls der Arbeitgeber thailändischer Staatsangehöriger ist)

(3) Arbeitsvertrag in deutscher Sprache, beglaubigt von der zuständigen deutschen Behörde, mit einer Kopie, sowie thailändische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, mit einer Kopie (falls der Arbeitgeber seinen eigenen deutschen Arbeitsvertrag verwenden möchte)

(4) Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers, mit Unterschrift als richtig bestätigt, 2 Exemplare

(5) Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers, beglaubigt von der zuständigen Behörde

(6) Power of Attorney (Vollmacht des Arbeitgebers, mit der die Arbeitsvermittlung mit der Anwerbung von Arbeitnehmern beauftragt wird), beglaubigt von der zuständigen Behörde

(7) Demand Letter (Schreiben des Arbeitgebers in Deutschland über den Bedarf an Arbeitskräften mit Angabe der Anzahl der benötigten Arbeitskräfte, der Position, der Art bzw. des Charakters der Tätigkeit, der Vergütung, der Arbeitszeit, der Beschäftigungsdauer und der Sozialleistungen für die Arbeitnehmer), beglaubigt von der zuständigen Behörde

(8) Kopie des Reisepasses der Kontaktperson des Arbeitgeberunternehmens sowie Vollmacht des Unternehmens

(9) Kopie des Personalausweises des Vertreters der Arbeitsvermittlung

(10) Nachweis der Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (falls vorhanden)

(11) Nachweis über die Überweisung der Gebühren (bei Antragstellung per Post) (bitte erkundigen Sie sich vor der Überweisung bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin nach der Gebührenhöhe)

Kontoinhaber: Royal Thai Embassy

IBAN: DE67 1007 0000 0419 2050 00

BIC: DEUTDEBBXXX

Bank: Deutsche Bank

(12) Ein leerer, an den Antragsteller bzw. Dokumenteninhaber adressierter DIN-A4-Umschlag mit ausreichendem Rückporto

2.3 Bei Bewerbung über das thailändische Department of Employment

(1) Antragsformular (Application for Legalization)

(2) Arbeitsvertrag in thailändischer Sprache nach dem Standardmustervertrag der thailändischen Behörden, mit einer Kopie (falls der Arbeitgeber thailändischer Staatsangehöriger ist)

(3) Arbeitsvertrag in deutscher Sprache, beglaubigt von der zuständigen deutschen Behörde, mit einer Kopie, sowie thailändische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, mit einer Kopie (falls der Arbeitgeber seinen eigenen deutschen Arbeitsvertrag verwenden möchte)

(4) Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers mit Unterschrift als richtig bestätigt, 2 Exemplare

(5) Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers, beglaubigt von der zuständigen Behörde

(6) Power of Attorney (Vollmacht des Arbeitgebers, mit der die Arbeitsvermittlung mit der Anwerbung von Arbeitnehmern beauftragt wird), beglaubigt von der zuständigen Behörde

(7) Demand Letter (Schreiben des Arbeitgebers in Deutschland über den Bedarf an Arbeitskräften mit Angabe der Anzahl der benötigten Arbeitskräfte, der Position, der Art bzw. des Charakters der Tätigkeit, der Vergütung, der Arbeitszeit, der Beschäftigungsdauer und der Sozialleistungen für die Arbeitnehmer), beglaubigt von der zuständigen Behörde

(8) Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Kontaktperson des Arbeitgeberunternehmens sowie Vollmacht des Unternehmens

(9) Nachweis der Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (falls vorhanden)

(10) Nachweis der Gebührenüberweisung (bei Antragstellung per Post) (bitte erkundigen Sie sich vor der Überweisung bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin nach der Gebührenhöhe)

Kontoinhaber: Royal Thai Embassy

IBAN: DE67 1007 0000 0419 2050 00

BIC: DEUTDEBBXXX

Bank: Deutsche Bank

(11) Ein leerer, an den Antragsteller bzw. Dokumenteninhaber adressierter DIN-A4-Umschlag mit ausreichendem Rückporto

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    Gebühr für die Beglaubigung von Unterschriften, Originaldokumenten und Vertragsübersetzungen: 15 Euro pro Stempel

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