Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026
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Geburtsanmeldung/Geburtsurkunde
Geburtsanzeige / Beantragung einer thailändischen Geburtsurkunde
- Hinweise
Gemäß Nr. 3 der Ministerialverordnung über die Registrierung von im Ausland geborenen und verstorbenen Personen B.E. 2562 kann der Antrag auf Registrierung einer im Ausland erfolgten Geburt von einer der folgenden Personen gestellt werden:
(1) dem Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vormund des Kindes
(2) einer Person oder einem Mitarbeiter einer Fürsorgeeinrichtung, die bzw. der das Kind betreut oder versorgt, sofern das Kind von seinen Eltern verlassen wurde oder diese verstorben sind
(3) der betroffenen Person selbst, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet hat
(4) einer anderen vom thailändischen Außenministerium bestimmten Person
(5) einer von einer der unter den Nummern 1 bis 3 genannten Personen bevollmächtigten Person
- Terminvereinbarung
2.1 Bitte senden Sie das Antragsformular für die Geburtsregistrierung sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].
2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Originalunterlagen mit.
Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken.
- Erforderliche Unterlagen
3.1 Original des Antragsformulars für die Geburtsregistrierung (bitte hier klicken um das Formular herunterzuladen)
3.2 Deutsche Geburtsurkunde beglaubigt von der zuständigen deutschen Behörde mit thailändischer Übersetzung durch einen vom deutschen Gericht vereidigten Übersetzer und Identitätsnachweis des Antragstellers (falls vorhanden)
3.3 Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (im Falle thailändische Staatsbürger)
3.4 Reisepass des Antragstellers (im Falle ausländische Staatsbürger)
3.5 Heiratsurkunde oder Scheidungsnachweis der Eltern (falls vorhanden)
3.6 Nachweis des Wohnsitzes der Eltern in Thailand (falls vorhanden), z. B.: Thailändischer Personalausweis Thailändisches Hausregister (Tabien Baan)
Im Falle einer Bevollmächtigung
3.1 Vollmacht (falls der Antragsteller ein Bevollmächtigter ist)
3.2 Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
3.3 Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
3.4 Kopie des thailändischen Reisepasses oder Personalausweises der Mutter (1 Kopie)
3.5 Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Vaters (1 Kopie) (falls der Vater Thai ist: Kopie des thailändischen Ausweises; falls der Vater Deutscher/Ausländer ist: Kopie des deutschen Reisepasses oder eines gültigen Identitätsnachweises)
Hinweis: Die Botschaft oder das Generalkonsulat kann je nach Einzelfall weitere erforderliche Unterlagen anfordern.
- Gebühren
Gebührenfrei
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Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
Anschrift: Lepsiusstrasse 64/66 12163 Berlin
Öffnungszeiten der Konsularabteilung :
Montag bis Freitag (außer Feiertage)
von 09.00 – 13.00 Uhr (Antragseinreichung bis 12:30 Uhr)
Telefonische Auskunft: 14:00- 17:00 Uhr