Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Registrierung einer Scheidung

Scheidung nach thailändischem Recht bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin

  1. Terminvereinbarung

Falls Sie eine Scheidung nach thailändischem Recht bei der Botschaft registrieren lassen möchten:

1.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular für die Familienregistrierung sowie die in Abschnitt 2 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].

1.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 2 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken.

  1. Erforderliche Unterlagen

2.1 Antragsformular für die Familienregistrierung (Application for Family Registration) (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)

2.2 Nachweis der Eheschließung: Heiratsurkunde im Original, je ein Exemplar pro Person (falls vorhanden)

2.3 Scheidungsvereinbarung, die von zwei Zeugen unterschrieben wurde

2.4 Personalausweis, Reisepass, ein anderer amtlicher Ausweis oder ein sonstiges amtliches Dokument, das zur Identifizierung geeignet ist (bei thailändischen Staatsangehörigen)

2.5 Personalausweis, Reisepass, Ausländerausweis oder ein sonstiges amtliches Dokument, das zur Identifizierung geeignet ist, des Antragstellers (bei ausländischen Staatsangehörigen), beglaubigt von der zuständigen Behörde, mit thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)

2.6 Gerichtsbeschluss und Rechtskraftbescheinigung (nur bei Scheidung durch gerichtliches Urteil), beglaubigt von der zuständigen Behörde

2.7 Zwei Zeugen (die nach thailändischem Recht volljährig sind) mit Personalausweis (bei thailändischen Staatsangehörigen) oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen) (bei Scheidung durch gerichtliches Urteil sind keine Zeugen erforderlich)

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    Gebührenfrei

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