Konsularservice
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วันที่นำเข้าข้อมูล 8 Feb. 2023
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 8 Feb. 2023
Gepäckhinterlegung beim Zoll („Customs Bond“)
Der Passagier muss ein Flugticket in ein Drittland vorlegen können. Das Gepäck darf für nicht länger als 2 Monate hinterlegt werden. Es handelt sich bei dem hinterlegten Gepäck nicht um verbotene/einfuhrbeschränkte Güter, und es besteht kein Verdacht auf Zollvergehen, Schmuggel oder Verstöße gegen ein Verbot oder ein Einfuhrbeschränkung.
Wenn die Gegenstände beim „Customs Bond“ am Flughafen hinterlegt wird, geben die Zollbeamten ein Hinterlegungsformular (Formular 466) mit zwei Durchschlägen aus. Das Original wird dem Reisenden ausgehändigt. Das erste Duplikat wird an den hinterlegten Gegenständen befestigt, das zweite dient als Gegenabschnitt.
Für die Hinterlegung von Gegenständen im „Customs Bond“ gelten je nach Gewicht folgende Gebühren:
Gegenstände unter 20 kg: 40 Baht/Gegenstand/Tag
Gegenstände von mehr als 20 kg, aber weniger als 40 kg: 80 Baht/Gegenstand/Tag
Gegenstände über 40 kg: 150 Baht/Gegenstand/Tag
Angefangene Tage werden als ganze Tage berechnet.
KONTAKT
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Call Center des Zolls,
Tel. +66-1164 oder an die Customs Clinic,
Tel. +66 2 667 7880 4,
Fax. +66 2 667 7885,
email: [email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem beim Zoll an den Ein- und Ausfuhrstellen.
Öffnungszeiten der Konsularabteilung :
Montag bis Freitag (außer Feiertage)
von 09.00 – 13.00 Uhr (Antragseinreichung bis 12:30 Uhr)
Telefonische Auskunft: 14:00- 17:00 Uhr