Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026
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Bescheinigung des Grundbuchamts
- Allgemeine Informationen
1.1 Im Falle thailändischer Staatsangehöriger mit einem ausländischen Ehepartner – unabhängig davon, ob die Ehe rechtmäßig geschlossen wurde oder nicht – ist beim Erwerb von Grundstücken den Vorschriften des Grundbuchamts Folge zu leisten:
1.1.1 Rechtmäßig verheiratete Ehepartner
Der thailändische Staatsangehörige und der ausländische Ehepartner müssen gemeinsam schriftlich gegenüber dem zuständigen Beamten am Tag der Eintragung von Rechten und Rechtsgeschäften beim Grundbuchamt bestätigen, dass sämtliche für den Grundstückskauf verwendeten Mittel ausschließlich persönliches Vermögen des thailändischen Ehepartners sind und kein gemeinschaftliches Ehevermögen darstellen. oder
1.1.2 Nicht rechtmäßig verheiratete Partner
Der thailändische Staatsangehörige und die betreffende ausländische Person müssen gemeinsam schriftlich bestätigen, dass sämtliche für den Grundstückskauf verwendeten Mittel ausschließlich persönliches Vermögen des thailändischen Staatsangehörigen sind und kein gemeinsam erworbenes Vermögen darstellen.
1.2 Falls sich der ausländische Ehepartner im Ausland befindet und nicht persönlich bei der Erklärung im Grundbuchamt erscheinen kann: Der Ausländer muss sich an eine thailändische Botschaft, ein thailändisches Generalkonsulat oder einen Notar wenden, um die entsprechende Erklärung in der Bescheinigung aufnehmen zu lassen. Der thailändische Ehepartner, der das Grundstück erwerben möchte, muss anschließend das Original dieser Bescheinigung beim zuständigen Beamten des Grundbuchamts vorlegen, damit die Eintragung der Rechte und Rechtsgeschäfte durchgeführt werden kann. Der ausländische Antragsteller muss einen Termin vereinbaren und die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen einreichen
- Terminvereinbarung
2.1 Bitte senden Sie das Antragsformular (Application for Legalization) sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].
2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Originalunterlagen mit.
Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken.
- Erforderliche Unterlagen
3.1 Im Falle, dass ein Nachweis einer Ehe vorhanden ist
(1) Antragsformular (Application for Legalization)
(2) Bescheinigung (Letter of Confirmation) (gemäß Formular des Grundbuchamts)
(3) Nachweis der Ehe nach thailändischem oder deutschem Recht, z. B. Heiratsurkunde, Familienregister, Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes, ausgestellt oder beglaubigt von thailändischen oder deutschen Behörden
(4) Originaldokument eines Identitätsnachweises des ausländischen Ehepartners (z. B. Reisepass oder deutscher Personalausweis) sowie eine beglaubigte Kopie
3.2 Im Falle, dass kein Nachweis einer Ehe vorhanden ist
(1) Antragsformular (Application for Legalization)
(2) Bescheinigung (Letter of Confirmation)(gemäß Formular des Grundbuchamts), beglaubigt durch die zuständige deutsche Behörde
(3) Original eines Identitätsnachweises des ausländischen Ehepartners (z. B. Reisepass oder deutscher Personalausweis)
(4) Kopie des Identitätsnachweises des ausländischen Ehepartners, beglaubigt durch die zuständige deutsche Behörde
Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen
- Gebühren
15,00 Euro pro Dokument
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Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
Anschrift: Lepsiusstrasse 64/66 12163 Berlin
Öffnungszeiten der Konsularabteilung :
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