Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026
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Sterbeurkunde
Anzeige eines Sterbefalls / Beantragung einer thailändischen Sterbeurkunde
- Hinweise
Gemäß Nr. 5 der Ministerialverordnung über die Registrierung von im Ausland geborenen und verstorbenen Personen B.E. 2562 (2019) kann der Antrag auf Registrierung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls von einer der folgenden Personen gestellt werden:
(1) dem Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vormund der verstorbenen Person;
(2) dem Ehepartner der verstorbenen Person;
(3) den Nachkommen der verstorbenen Person;
(4) einer anderen vom thailändischen Außenministerium bestimmten Person;
(5) einer von einer der unter (1), (2) oder (3) genannten Personen bevollmächtigten Person.
- Terminvereinbarung
2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular für die Registrierung des Sterbefalls sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected]. Falls Sie beabsichtigen, die Asche der verstorbenen Person für eine religiöse Zeremonie nach Thailand zu überführen, geben Sie dies bitte ebenfalls in Ihrer E-Mail an.
2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit.
Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken.
- Erforderliche Unterlagen
3.1 Antragsformular für die Registrierung des Sterbefalls im Original (bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus, z. B. mit Angaben zum letzten Wohnort vor dem Tod, zum Beruf der verstorbenen Person, zur Art der Bestattung (z. B. Feuer- oder Erdbestattung), zum Ort der Einäscherung, zur Aufenthaltsdauer am Sterbeort usw.) (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)
3.2 Deutsche Sterbeurkunde, ein sonstiger Nachweis über die Feststellung des Todes oder ein wissenschaftlicher Nachweis des Todes, jeweils beglaubigt von der zuständigen deutschen Behörde, mit thailändischer Übersetzung durch einen vom deutschen Gericht vereidigten Übersetzer
3.3 Identitätsnachweis der verstorbenen Person, z. B. Personalausweis oder Reisepass (falls vorhanden)
3.4 Identitätsnachweis des Antragstellers, z. B. Personalausweis oder Reisepass
3.5 Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Antragsteller und der verstorbenen Person, z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Hausregister (Tabien Baan)
3.6 Vollmacht (falls der Antragsteller ein Bevollmächtigter ist) sowie Identitätsnachweise des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Hinweis: Die Botschaft kann je nach Einzelfall weitere erforderliche Unterlagen anfordern.
- Gebühren
Gebührenfrei
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Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
Anschrift: Lepsiusstrasse 64/66 12163 Berlin
Öffnungszeiten der Konsularabteilung :
Montag bis Freitag (außer Feiertage)
von 09.00 – 13.00 Uhr (Antragseinreichung bis 12:30 Uhr)
Telefonische Auskunft: 14:00- 17:00 Uhr