Konsularservice

Konsularservice

วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

| 30 view

Beglaubigte Abschriften von Registerdokumenten

Beantragung beglaubigter Abschriften von Registerdokumenten

  1. B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsregister, Scheidungsregister, Register der Vaterschaftsanerkennung, Adoptionsregister und Register der Aufhebung einer Adoption
  1. Hinweise

Personen mit berechtigtem Interesse können beglaubigte Abschriften von Registerdokumenten beantragen, z. B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsregister, Scheidungsregister, Register der Vaterschaftsanerkennung, Adoptionsregister und Register der Aufhebung einer Adoption – jedoch ausschließlich für Dokumente, die von der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin, dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in München ausgestellt wurden.

  1. Terminvereinbarung

2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Application for Legalization) sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].

2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken. 

  1. Erforderliche Unterlagen

(1) Antragsformular (Application for Legalization)

(2) Original eines gültigen, von einer thailändischen Behörde ausgestellten Ausweisdokuments mit Personenkennziffer und aktuellem Lichtbild des Antragstellers oder des persönlich erscheinenden Bevollmächtigten, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein (ausländische Staatsangehörige verwenden ein von den örtlichen Behörden ausgestelltes Ausweisdokument mit Namen und aktuellem Lichtbild (Photo ID), z. B. Reisepass, Führerschein, Daueraufenthaltserlaubnis oder Sozialversicherungskarte)

(3) Nachweis des berechtigten Interesses, z. B. durch Dokumente, die ein familienrechtliches Verhältnis der beteiligten Personen im Familienregister oder die Eigenschaft als Ehegatte, Elternteil, gesetzlicher Vertreter, Adoptivkind, Adoptivelternteil, Nachkomme, Vormund oder Betreuer der betreffenden Person bestätigen, oder bei Vertretung ist eine Vollmacht der berechtigten Person sowie eine unterschriebene Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der berechtigten Person vorzulegen.

(4) Kopie des Registerdokuments, dessen Abschrift und Beglaubigung beantragt wird (falls vorhanden), oder Angaben zu diesem Dokument, z. B. Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde sowie Vor- und Familienname des Dokumenteninhabers

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    4.1 Personenstandsdokumente z.B. (Geburtsurkunde und Sterbeurkunde): gebührenfrei
    4.2 Familienregisterdokumente z.B. Heiratsregister, Scheidungsregister, Register der Vaterschaftsanerkennung, Adoptionsregister und Register der Aufhebung einer Adoption: 15 Euro pro Dokument

*****