Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Vollmacht zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (unter 15 Jahren)

  1. Allgemeine Informationen
    Falls Vater und Mutter oder die gesetzlich sorgeberechtigte Person nicht persönlich erscheinen können, wenn ein Minderjähriger unter 15 Jahren einen Reisepass beantragt, und sie eine andere Person bevollmächtigen möchten, den Minderjährigen zu begleiten, können sie einen Termin zur Ausstellung einer Vollmacht für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vereinbaren. Diese Vollmacht kann dann von der bevollmächtigten Person bei der Beantragung des Reisepasses für den Minderjährigen vorgelegt werden.
  1. Terminvereinbarung
    2.1 Senden Sie das Antragsformular für die Beglaubigung (bitte den Namen des Minderjährigen korrekt und deutlich angeben) sowie die unter Punkt 3 aufgeführten Unterlagen per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen vorab von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Informationen können Sie sich telefonisch unter 030-79481112 (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected] wenden.
    2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, wird Ihnen der Termin per E-Mail mitgeteilt. Bitte bringen Sie am Tag des Termins sämtliche unter Punkt 3 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken.

  1. Erforderliche Unterlagen
    3.1 Antragsformular (bitte den Namen des Minderjährigen korrekt und deutlich angeben)
    3.2 Thailändische Geburtsurkunde oder eine Kopie der thailändischen Geburtsurkunde des Minderjährigen
    3.3 Ausländische Geburtsurkunde oder eine Kopie davon sowie eine Kopie des Hausregisters des Antragstellers (nur in dem Fall, dass der Minderjährige keine thailändische Geburtsurkunde besitzt, jedoch im thailändischen Hausregister eingetragen ist und eine 13-stellige thailändische Identifikationsnummer hat)
    3.4 Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (für Vater, Mutter oder Erziehungsberechtigte mit thailändischer Staatsangehörigkeit)
    3.5 Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument, das zur Identitätsfeststellung anerkannt ist und als Lichtbildausweis (Photo ID) verwendet werden kann,
    B. Führerschein oder Aufenthaltstitel (Residence Permit) (für Vater, Mutter oder ausländische Erziehungsberechtigte)
    3.6 Kopie des thailändischen Personalausweises oder des thailändischen Reisepasses oder des thailändischen Hausregisters des Minderjährigen (falls vorhanden, zur korrekten Identifizierung des Namens des Minderjährigen)
    3.7 Kopie des thailändischen Personalausweises des Bevollmächtigten (falls vorhanden, zur korrekten Identifizierung des Namens des Bevollmächtigten)

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen  

  1. Gebühren
    Gebührenfrei

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