Leitfaden für Reisende unter Behandlung mit Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, die Medikamente für den persönlichen Gebrauch nach Thailand ein- bzw. aus Thailand ausführen möchten[1]
Dieser Leitfaden, der von der Narcotics Control Division der Food and Drug Administration in Thailand herausgegeben wurde, soll Reisende mit den gegenwärtig gültigen Bestimmungen zum Mitführen von Medikamenten bekannt machen, die unter die Kategorie 2 bei Betäubungsmitteln oder Kategorien 2,3 oder 4 bei psychotropen Substanzen fallen.
Medikamente, die bei der Ein- oder Ausreise in Thailand mitgeführt werden, können Einfuhr- bzw. Ausfuhrkontrollen unterliegen.
Die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln und/oder psychotropen Substanzen ist insgesamt verboten. Reisende, die mit Medikamenten behandelt werden, die Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen enthalten und diese mit sich führen, müssen die Vorschriften genau einhalten.
Mit Ausnahme der Medikamente, die Betäubungsmittel der Kategorie 2 nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E. 2522 (1979) oder psychotrope Substanzen der Kategorien 2,3 oder 4 nach dem Gesetz über psychotrope Substanzen B.E. 2518 (1975) enthalten, ist die Einfuhr nach bzw. Ausfuhr aus Thailand verboten.
[1] Inoffizielle Übersetzung des englischsprachigen Leitfadens der Food and Drug Administration,