Konsularservice
วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026
วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026
Erwerb der thailändischen Staatsangehörigkeit für ausländische Ehefrauen thailändischer Staatsangehöriger
Antrag auf Erwerb der thailändischen Staatsangehörigkeit für Frauen ausländischer Staatsangehörigkeit, die mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet sind
- Hinweise
Eine Frau ausländischer Staatsangehörigkeit, die mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist und die thailändische Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes annehmen möchte, stellt den Antrag mit dem Formular Kor.Chor.1.
- Terminvereinbarung
2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular Kor.Chor.1 (แบบ ก.ช. 1) sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].
2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit.
Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
- Erforderliche Unterlagen
3.1 Von der Antragstellerin vorzulegende Unterlagen
(1) Formular Kor.Chor.1 (แบบ ก.ช. 1)
(2) Kopie des Ausländerausweises und Fotokopie des Reisepasses (falls die Antragstellerin eine befristete Aufenthaltserlaubnis für das Königreich Thailand besitzt)
(3) Fotokopie des Registerstammblatts der Eheschließung. Falls die Ehe bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Generalkonsulat im Ausland geschlossen wurde, ist die dort ausgestellte Heiratsurkunde mit Richtigkeitsbestätigung vorzulegen.
(4) 6 Fotos, Größe 4 × 6 cm
(5) 4 Zeugen, die bestätigen können, dass die Ehegatten tatsächlich als Mann und Frau zusammenleben
3.2 Vom Ehemann der Antragstellerin vorzulegende Unterlagen
(1) Fotokopie des Geburtsurkunden-Stammblatts oder des Geburtsregisters (falls vorhanden)
(2) Fotokopie des Beamtenausweises oder des Personalausweises
(3) Fotokopie der Wehrdienstdokumente: Stammblatt Sor.Dor.9, Wehrliste Sor.Dor.1 oder Bescheinigung für Wehrpflichtige außer Dienst Sor.Dor.8
(4) Fotokopie des Familienbuches und des Hausregisters
(5) 5 Fotos, Größe 4 × 6 cm
(6) Fotokopie des Reisepasses (falls vorhanden)
Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.
- Gebühren
175 Euro
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Öffnungszeiten der Konsularabteilung :
Montag bis Freitag (außer Feiertage)
von 09.00 – 13.00 Uhr (Antragseinreichung bis 12:30 Uhr)
Telefonische Auskunft: 14:00- 17:00 Uhr