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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 27 Aug. 2026

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Adoption

Registrierung einer Adoption

  1. Hinweise
    1.1 Der Adoptionseintrag dient als Nachweis der rechtlichen Beziehung zwischen dem Adoptivkind und den
          Adoptiveltern. Das Adoptivkind erhält dadurch dieselbe rechtliche Stellung wie ein eheliches Kind der
          Adoptiveltern, z. B. das Erbrecht und das Recht, den Familiennamen des Adoptivvaters oder der
          Adoptivmutter zu führen.
    1.2 Falls die zu adoptierende Person minderjährig ist:
          (1) Das Adoptionsverfahren muss über das Zentrum für Kindesadoption (Child Adoption Center)
               durchgeführt werden, da es sich um eine internationale Adoption handelt.
          (2) Die Familie, die das Kind adoptieren möchte, wendet sich direkt an das Zentrum für Kindesadoption
               (Child Adoption Center) und reicht dort alle erforderlichen Unterlagen ein.

          (3) Sobald die Botschaft vom thailändischen Außenministerium offiziell über den Beschluss des
               Adoptionsausschusses (Child Adoption Board) informiert wurde, setzt sich die Botschaft mit der Adoptivfamilie
               in Verbindung, damit diese die Adoption registrieren lassen und die Unterlagen gemäß Nr. 3.2 einreichen kann.

  2. Terminvereinbarung
    2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular für die Familienregistrierung sowie die in Abschnitt 3
          aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an
    [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen
          Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112
          an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich
          Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an
    [email protected].
    2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen.
          Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit. 

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken.

     3. Erforderliche Unterlagen je nach Fall
         3.1 Falls die zu adoptierende Person bereits volljährig ist
               - Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Jahre älter als die zu adoptierende Person
                  sein.
                  (1) Antragsformular für die Familienregistrierung (Application for Family Registration) (bitte hier klicken, um das
                       Formular herunterzuladen)
                  (2) Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei thailändischen Staatsangehörigen)
                  (3) Reisepass des Antragstellers (bei ausländischen Staatsangehörigen) mit einer Kopie, beglaubigt von der
                       zuständigen Behörde, sowie thailändische Übersetzung mit je einer Kopie (falls das Original von einer
                       deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der
                       zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem
                       vereidigten Übersetzer angefertigt werden)
                  (4) Kopie des Hausregisters des Antragstellers und der zu adoptierenden Person
                  (5) Bescheinigung über den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung) des Antragstellers (falls der Antragsteller
                       unverheiratet und ausländischer Staatsangehöriger ist), beglaubigt von der zuständigen Behörde, mit
                       thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt
                       wurde, muss die thailändische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)
                  (6) Falls der Antragsteller verheiratet ist, muss der Ehepartner ebenfalls zustimmen:
                       (6.1) Personalausweis oder Reisepass des Ehepartners (bei thailändischen Staatsangehörigen)
                       (6.2) Reisepass des Ehepartners (bei ausländischen Staatsangehörigen)
                       (6.3) Nachweis der Eheschließung, beglaubigt von der zuständigen Behörde
                  (7) Falls die zu adoptierende Person verheiratet ist, muss deren Ehepartner ebenfalls zustimmen:
                       (7.1) Personalausweis oder Reisepass des Ehepartners (bei thailändischen Staatsangehörigen)
                       (7.2) Reisepass des Ehepartners (bei ausländischen Staatsangehörigen)
                       (7.3) Nachweis der Eheschließung, beglaubigt von der zuständigen Behörde
                  (8) Zwei Zeugen (die nach thailändischem Recht volljährig sind) mit Personalausweis (bei thailändischen
                       Staatsangehörigen) oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen)
         3.2 Falls die zu adoptierende Person noch minderjährig ist
               - Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Jahre älter als die zu adoptierende
                  Person sein.
               - Der Vater und die Mutter bzw. die sorgeberechtigte Person der zu adoptierenden Person müssen zustimmen.
               - Ist die zu adoptierende minderjährige Person 15 Jahre oder älter, muss sie ebenfalls zustimmen.
                  (1) Antragsformular für die Familienregistrierung (Application for Family Registration) (bitte hier klicken,
                       um das Formular herunterzuladen)
                  (2) Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei thailändischen Staatsangehörigen)
                  (3) Reisepass des Antragstellers (bei ausländischen Staatsangehörigen) mit einer Kopie, beglaubigt von
                       der zuständigen Behörde, sowie thailändische Übersetzung, 1 Exemplar (falls das Original von einer deutschen
                       Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen
                       Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer
                       angefertigt werden)
                  (4) Genehmigungsschreiben des Adoptionsausschusses (Child Adoption Board) gemäß dem Gesetz über die
                       Adoption von Kindern (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum)
                  (5) Zwei Zeugen (die nach thailändischem Recht volljährig sind) mit Personalausweis (bei thailändischen
                       Staatsangehörigen) oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen)

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    Gebührenfrei

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