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Einverständniserklärung zur Ausstellung des Reisepasses für Minderjährige

Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige gemäß thailändischem Recht 

  1. Allgemeine Informationen
    Falls der Vater und/oder die Mutter oder die gesetzlich sorgeberechtigte Person nicht persönlich anwesend sein kann, während der Minderjährige den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses stellt, kann ein Termin zur Ausstellung einer Einverständniserklärung für die Passbeantragung eines minderjährigen Kindes nach thailändischem Recht vereinbart werden. Dieses Dokument dient als Nachweis und wird bei der Beantragung des Reisepasses des Minderjährigen vorgelegt.
  1. Terminvereinbarung
    2.1 Senden Sie das Antragsformular für die Beglaubigung (bitte den Namen des Minderjährigen korrekt und deutlich angeben) sowie die unter Punkt 3 aufgeführten Unterlagen per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen vorab von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Informationen können Sie sich telefonisch unter 030-79481112 (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected] wenden.
    2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, wird Ihnen der Termin per E-Mail mitgeteilt. Bitte bringen Sie am Tag des Termins sämtliche unter Punkt 3 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Bitte hier klicken.  

  1. Erforderliche Unterlagen
    3.1 Antragsformular (bitte den Namen des Minderjährigen deutlich und korrekt angeben)
    3.2 Thailändische Geburtsurkunde oder eine Kopie der thailändischen Geburtsurkunde des Minderjährigen
    3.3 Ausländische Geburtsurkunde oder deren Kopie sowie eine Kopie des Hausregisters des Antragstellers (nur in dem Fall, dass der Minderjährige keine thailändische Geburtsurkunde besitzt, jedoch im thailändischen Hausregister eingetragen ist und eine 13-stellige thailändische Identifikationsnummer hat)
    3.4 Kopie des thailändischen Personalausweises, des thailändischen Reisepasses oder des thailändischen Hausregisters des Minderjährigen (falls vorhanden, zur korrekten Eintragung des Namens des Minderjährigen)
    3.5 Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (für Vater, Mutter oder gesetzlichen Vertreter mit thailändischer Staatsangehörigkeit)
    3.6 Reisepass oder andere amtliche Ausweisdokumente, die als Photo ID anerkannt sind, z. B. Führerschein oder Aufenthaltstitel (Residence Permit)
    (bei Vater, Mutter oder gesetzlichen Vertreter mit ausländischer Staatsangehörigkeit)
  1.  

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen                 

  1. Gebühren
    Gebührenfrei

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