Konsularservice

Konsularservice

วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

| 33 view

Eheschließung

Eheschließung nach thailändischem Recht bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin

  1. Hinweise

Die Eheschließung zwischen (1) einer Person thailändischer oder anderer Staatsangehörigkeit und (2) einer Person deutscher Staatsangehörigkeit bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin, dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in München ist ausschließlich nach thailändischem Recht gültig und entfaltet keine Rechtswirkung nach deutschem Recht. Wenn Sie möchten, dass die Ehe mit einer Person deutscher Staatsangehörigkeit auch nach deutschem Recht gültig ist, gibt es dafür zwei Möglichkeiten:

1.1 Anmeldung der Eheschließung beim deutschen Standesamt

oder

1.2 Eheschließung beim Bezirksamt (Amphoe) in Thailand. Anschließend müssen die Heiratsdokumente von der Konsularabteilung des thailändischen Außenministeriums (Department of Consular Affairs) oder von einer Außenstelle des Passamts, die Legalisationen anbietet, legalisiert werden (bitte informieren Sie sich über die zuständigen Stellen unter https://consular.mfa.go.th/ → „บริการประชาชน“ (Bürgerservice) → „รับรองนิติกรณ์เอกสาร“ (Legalisation von Dokumenten) → „สถานที่ให้บริการรับรองนิติกรณ์เอกสาร“ (Servicestellen für die Legalisation)). Danach müssen die Dokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und bei der Deutschen Botschaft in Thailand legalisiert werden. Anschließend legen Sie das legalisierte Original der Heiratsurkunde zusammen mit der beglaubigten deutschen Übersetzung der zuständigen deutschen Behörde an Ihrem Wohnort vor, um die Änderung Ihres Familienstands eintragen zu lassen (bei Fragen zum Aufenthaltsrecht in Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde).

** Die oben genannte, nach deutschem Recht gültige Heiratsurkunde ist eines der wichtigen Dokumente für Behördengänge und Rechtsgeschäfte in Deutschland, z. B. für die Beantragung eines Visums zum Ehegattennachzug oder einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland. 

  1. Terminvereinbarung

Falls Sie eine Ehe nach thailändischem Recht bei der Botschaft schließen möchten:

2.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular für die Familienregistrierung sowie die in Abschnitt 3 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].

2.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit. 

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken.

  1. Erforderliche Unterlagen

3.1 Antragsformular für die Familienregistrierung (Application for Family Registration) (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)

3.2 Personalausweis, Reisepass, ein anderer amtlicher Ausweis oder ein sonstiges amtliches Dokument, das zur Identifizierung geeignet ist, des Antragstellers (bei thailändischen Staatsangehörigen)

3.3 Personalausweis, Reisepass, Ausländerausweis (Certificate of Alien) oder ein sonstiges amtliches Dokument, das zur Identifizierung geeignet ist, des Antragstellers (bei ausländischen Staatsangehörigen), beglaubigt von der zuständigen Behörde, mit thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss das Original zunächst von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden, die thailändische Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)

3.4 Bescheinigung über den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung) (nur falls der Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger ist), beglaubigt von der zuständigen Behörde und nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum, mit thailändischer Übersetzung (falls das Original von einer deutschen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss die thailändische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden)

3.5 Einverständniserklärung (falls die sorgeberechtigte Person ihre Zustimmung nicht persönlich vor den zuständigen Mitarbeitern erklären kann)

3.6 Zwei Zeugen (die nach thailändischem Recht volljährig sind) mit Personalausweis (bei thailändischen Staatsangehörigen) oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen). Am Tag der Eheschließung müssen beide Zeugen gemeinsam mit den Eheschließenden unterschreiben.

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    Gebührenfrei
  1. Weitere Schritte nach der Eheschließung

5.1 Nach der Eheschließung gemäß thailändischem Recht

Nach der Eheschließung bei der Botschaft erhält jeder Ehepartner eine Heiratsurkunde. Falls Sie eine Abschrift der Heiratsurkunde benötigen, kann die Botschaft eine beglaubigte Abschrift gegen eine Gebühr von 15 Euro pro Dokument ausstellen.

5.2 Nach der Eheschließung gemäß deutschem Recht

(1) Lassen Sie das Original der deutschen Heiratsurkunde von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigen (siehe Abschnitt „Beglaubigung von Dokumenten/Unterschriften“).

(2) Lassen Sie die deutsche Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische übersetzen.

(3) Wenden Sie sich an die Botschaft, um das Original der deutschen Heiratsurkunde und die thailändische Übersetzung beglaubigen zu lassen (siehe Abschnitt „Beglaubigung von Dokumenten/Unterschriften“).

(4) Lassen Sie das Original der deutschen Heiratsurkunde zusammen mit der von der Botschaft beglaubigten thailändischen Übersetzung von der Abteilung für Staatsangehörigkeit und Legalisation der Konsularabteilung des thailändischen Außenministeriums (Department of Consular Affairs) oder von einer Außenstelle des Passamts, die Legalisationen anbietet, beglaubigen.

(5) Mit den unter Punkt 5.2 (4) aufgeführten Dokumenten und den entsprechenden ergänzenden Unterlagen ist bei der zuständigen thailändischen Bezirksverwaltung bzw. dem zuständigen Bezirksamt die Eintragung des Familienstands aufgrund einer Eheschließung (Kor.Ror.22) zu beantragen

(6) Falls Sie nicht nach Thailand reisen können, um die Schritte in Nr. 5.2 (4) und 5.2 (5) durchzuführen, können Sie sich an die Botschaft wenden und eine „Vollmacht“ ausstellen lassen, um eine Person in Thailand mit der Durchführung zu beauftragen (siehe Abschnitt „Vollmacht“).

*****