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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Bescheinigung für den Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst

  1. Hinweise

1.1 Nach thailändischem Recht müssen alle Männer thailändischer Staatsangehörigkeit, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, an der Musterung für den Wehrdienst teilnehmen, dies gilt auch für thailändische Männer, die in Deutschland leben. Wer das gesetzlich festgelegte Alter erreicht hat, muss zur Musterung nach Thailand reisen. Die Nichtbefolgung ist strafbar. Thailändische Männer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, können sich auch freiwillig zum Wehrdienst melden.

1.2 Mit Beginn des 18. Lebensjahres müssen sich thailändische Männer persönlich zur Eintragung in die Wehrpflichtliste melden und dem zuständigen Wehramt ihres Bezirks die Geburtsurkunde oder den Personalausweis sowie eine Kopie des Hausregisters vorlegen. Falls die persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann eine volljährige Person bevollmächtigt werden, die Meldung vorzunehmen. Wer sich weder selbst meldet noch eine andere Person damit beauftragt, gilt als Person, die sich der Eintragung in die Wehrpflichtliste entzieht. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres muss die Person an der Musterung an dem Ort teilnehmen, an dem sie im Hausregister eingetragen ist.

1.3 Männer thailändischer Staatsangehörigkeit, die sich noch in der Ausbildung bzw. im Studium befinden, können eine Zurückstellung von der Musterung beantragen. Der Antrag ist persönlich oder durch eine bevollmächtigte volljährige Person beim zuständigen Wehramt des Bezirks zu stellen, in dem sie im Hausregister eingetragen sind. Für die Beantragung der Zurückstellung nach der Ausreise ins Ausland sind folgende Unterlagen erforderlich:

(1) Kopie des Hausregisters

(2) Personalausweis

(3) Bescheinigung (Formular Sor.Dor.9)

(4) Einberufungsbescheid (Formular Sor.Dor.35)

(5) Urkunde über die Änderung des Vor- bzw. Familiennamens (falls vorhanden)

(6) Bescheinigung der Bildungseinrichtung über den Studiengang (falls in einer Fremdsprache ausgestellt, mit thailändischer Übersetzung)

(7) Bescheinigung der Königlich Thailändischen Botschaft oder eines Königlich Thailändischen Generalkonsulats

Andere Gründe als die schulische bzw. universitäre Ausbildung berechtigen nicht zur Zurückstellung von der Musterung. Nach Abschluss der Ausbildung in Deutschland muss die Person an der nächsten stattfindenden Musterung teilnehmen.

  1. Terminvereinbarung

2.1 Persönliche Antragstellung

(1) Senden Sie eine E-Mail an [email protected] mit Ihrem Vor- und Familiennamen sowie Ihrer Telefonnummer und fügen Sie die Unterlagen gemäß Abschnitt 3 als Datei bei. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Botschaft).

(2) Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen.

(3) Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 3 genannten Unterlagen mit. Falls Sie die Rücksendung der Dokumente per Post wünschen, bringen Sie bitte zusätzlich einen an den Antragsteller adressierten Briefumschlag mit einer Briefmarke im Wert von 4,15 Euro bzw. mit ausreichendem Porto entsprechend dem Gewicht der Dokumente mit.

2.2 Antragstellung per Post: Senden Sie die Unterlagen gemäß Abschnitt 3 an

Königlich Thailändische Botschaft
Lepsiusstraße 64–66, 12163 Berlin
 

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken. 

  1. Erforderliche Unterlagen

(1) Antragsformular (Application for Legalization)

(2) Kopie des Personalausweises mit Unterschrift als richtig bestätigt, 2 Exemplare

(3) Kopie des Reisepasses mit Unterschrift als richtig bestätigt, 2 Exemplare

(4) Kopie des Hausregisters mit Unterschrift als richtig bestätigt, 2 Exemplare

(5) Bescheinigung der Universität/Schule/Bildungseinrichtung mit thailändischer Übersetzung (falls die Bescheinigung auf Deutsch ausgestellt ist, muss sie von einem vom deutschen Gericht vereidigten Übersetzer ins Thailändische übersetzt werden)

(6) Kopie der Wehrdienstbescheinigung (Formular Sor.Dor.9) mit Unterschrift, 2 Exemplare

(7) Kopie des Einberufungsbescheids (Formular Sor.Dor.35) (falls vorhanden) mit Unterschrift, 2 Exemplare

(8) Nachweis über die Überweisung der Gebühren (bei Antragstellung per Post)

Kontoinhaber: Royal Thai Embassy

IBAN: DE67 1007 0000 0419 2050 00

BIC: DEUTDEBBXXX

Bank: Deutsche Bank

(9) Ein leerer, an den Antragsteller bzw. Dokumenteninhaber adressierter DIN-A4-Umschlag mit ausreichendem Rückporto (bei Antragstellung per Post oder falls die Rücksendung per Post gewünscht wird)

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    Gebühr für die Beglaubigung der thailändischen Übersetzung der Bescheinigung der Bildungseinrichtung: 15 Euro pro Dokument

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