Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Bescheinigung über den Familienstand

Bescheinigung über den Familienstand in deutscher Sprache
(Statement of Eligibility for Marriage / Eheunbedenklichkeitserklärung)

  1. Terminvereinbarung

1.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Application for Legalization) sowie die in Abschnitt 2 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].

1.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 2 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken.

  1. Erforderliche Unterlagen

(1) Antragsformular (Application for Legalization)

(2) Gültiger thailändischer Personalausweis oder thailändischer Reisepass des Antragstellers

(3) Von den thailändischen Behörden ausgestellte Bescheinigung über den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung), nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum und legalisiert von der Konsularabteilung des thailändischen Außenministeriums (Department of Consular Affairs) oder von einer Außenstelle des Passamts, die Legalisationen anbietet (bitte informieren Sie sich über die zuständigen Stellen unter https://consular.mfa.go.th/ → „บริการประชาชน“ (Bürgerservice) → „รับรองนิติกรณ์เอกสาร“ (Legalisation von Dokumenten) → „สถานที่ให้บริการรับรองนิติกรณ์เอกสาร“ (Servicestellen für die Legalisation))

(4) Nachweis der Scheidung, z. B. Scheidungsregister oder Urteil mit Rechtskraftbescheinigung (falls eine frühere Ehe geschieden wurde), beglaubigt von der zuständigen Behörde

(5) Sterbeurkunde des früheren Ehepartners (falls der frühere Ehepartner verstorben ist), beglaubigt von der zuständigen Behörde

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    15 Euro pro Dokument

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