Konsularservice

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วันที่นำเข้าข้อมูล 19 Aug. 2026

วันที่ปรับปรุงข้อมูล 20 Aug. 2026

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Abnahme von Fingerabdrücken

Aufnahme von Fingerabdrücken zur Beantragung eines thailändischen Führungszeugnisses (Service zur Aufnahme von Fingerabdrücken nur für thailändische Staatsangehörige)

  1. Terminvereinbarung

1.1 Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular für ein Führungszeugnis (Application for Thai Clearance Certificate) sowie die in Abschnitt 2 aufgeführten Unterlagen vorab per E-Mail an [email protected], damit die Unterlagen von den zuständigen Mitarbeitern geprüft werden können. Für weitere Auskünfte können Sie sich telefonisch unter 030 79481 112 an die Botschaft wenden (Montag bis Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin) oder per E-Mail an [email protected].

1.2 Sobald die Unterlagen vollständig und korrekt sind, werden Ihnen die Mitarbeiter den Termin per E-Mail mitteilen. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die in Abschnitt 2 genannten Unterlagen mit.

Im Falle einer Antragstellung beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt

Bitte hier klicken.

  1. Erforderliche Unterlagen

(1) Antragsformular für ein Führungszeugnis (Application for Thai Clearance Certificate)

(2) Thailändischer Personalausweis mit 1 Kopie

(3) Kopie des Hausregisters

(4) Kopie des Nachweises über die Änderung des Vornamens, des Familiennamens oder des Vor- und Familiennamens (falls vorhanden)

(5) Kopie des Visums bzw. des Aufenthaltstitels des Landes, in dem Sie derzeit Ihren Wohnsitz haben

(6) 2 Farbfotos (in Passbildgröße)

(7) Fingerabdruckbogen

(8) Kopie der Wehrdienstdokumente, nur für thailändische Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren (z. B. Sor.Dor.8 oder Sor.Dor.9)

* Alle Kopien müssen mit Unterschrift als richtig bestätigt sein. *

Hinweis: Im Falle unvollständiger Unterlagen oder unklarer Angaben kann es erforderlich sein, dass die zuständigen Mitarbeiter zusätzliche Dokumente anfordern, um die Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzunehmen.

  1. Gebühren
    15 Euro pro Stempel

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